Öffentliche Auslegung der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Tacherting

Öffentliche Auslegung der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Tacherting gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

 

Die Gemeinde Tacherting befindet sich mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung in einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstadium. Die vorliegenden Ergebnisse bestehen aus der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse. Darüber hinaus werden im Rahmen der Auslegung folgende Inhalte als Entwurf bereitgestellt: das Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr sowie die Umsetzungsstrategie.

 

Zeitraum der öffentlichen Auslegung:
16.02.2026 bis 17.03.2026

 

Während dieses Zeitraums stehen die vorläufigen Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Tacherting zur Einsicht bereit. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie weitere relevante Akteure sind eingeladen, Stellungnahmen zu den ausgelegten Inhalten abzugeben.

 

Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist über folgende Wege eingereicht werden:

  • per E-Mail an: bauamt@tacherting.de
  • schriftlich per Post an: Gemeinde Tacherting, Trostberger Str. 9, 83342 Tacherting
  • persönlich durch Abgabe im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten

Alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen werden im weiteren Arbeitsprozess berücksichtigt und fließen in die Finalisierung der Kommunalen Wärmeplanung ein. Die Gemeinde Tacherting bedankt sich für Ihre Mitwirkung an diesem wichtigen Schritt zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung.